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1

Montag, 10. Oktober 2011, 18:23

Deutscher Schwerbehindertenausweis in Dänemark

Wenn man einen Schwerbehindertenausweis in Deutschland hat, bekommt man häufig ermäßigten Eintritt bei Zoos, Museen etc. Bei Schwerbehindertenausweisen mit dem Zusatz B (für Begleitperson) bekommen die Begleitpersonen, beispielsweise früher die Zivis, ermäßigten oder kostenfreien Eintritt. Dieses ist aber in Dänemark fast nie der Fall. D.h. es kann zu vielleicht unangenehmen Situationen kommen wenn man bei einer Sehenswürdigkeit nach einer Ermäßigung kommt, teilweise kommen dann auch Kommentare wie "sie sitzen ja gar nicht im Rollstuhl" - als wenn man schwerbehindert nur sein kann wenn man im Rollstuhl sitzt. Also eventuell lieber auf die Fragerei verzichten.
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Nordfrau

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Beiträge: 266

Wohnort: Region Hannover

Beruf: Das war mal

2

Montag, 10. Oktober 2011, 19:12

Im Ausland handhaben wir das so, dass wir gar nicht nach Ermäßigungen fragen. Wenn es welche gibt, sagen die Kassenmenschen uns das schon oder manchmal steht es auch auf den Preislisten. Sagt der Kassenmensch und die Preistafel nichts, zahlen wir halt den vollen Preis.
Allerdings ist der Rolli auch schwer zu übersehen. Leute mit weniger sichtbaren Handicaps können ja fragen, aber sie sollten sich mit einem "Nein" auch zufrieden geben - man ist ja schließlich Gast :)
Beste Grüße aus der Region Hannover
(im Herzen immer Hannoveranerin)
Gabi
Norden - die Richtung stimmt!

3

Dienstag, 11. Oktober 2011, 17:08

Blöd finden wir nur wenn Sprüche kommen wie "sie sitzen ja nicht im Rollstuhl". Das ist diskriminierend weil eben die Feststellung einer Schwerbehinderung eben nicht nur an die Notwendigkeit eines Rollstuhls gekoppelt ist.
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Nordfrau

Fortgeschrittener

Beiträge: 266

Wohnort: Region Hannover

Beruf: Das war mal

4

Dienstag, 11. Oktober 2011, 22:29

Wenn jemand wegen einer bestehenden Behinderung Vergünstigungen für sich oder eine Begleitperson in Anspruch nehmen möchte, sollte er oder sie immer unaufgefordert den entsprechenden Ausweis vorlegen. Das gilt natürlich insbesondere für Menschen mit solchen Behinderungen, die man nicht erkennen kann, wie z.B. Verluste von inneren Organen, Diabetes oder Krebserkrankungen. Nach Vorlage des Ausweises sollten sich kritische Kommentare eigentlich erübrigen.
Viele Vergünstigungen gelten auch erst bei Schwerbehinderungen, also bei Behinderungen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Die Königlichen Gärten Herrenhausen hier in Hannover gewähren z.B. freien Eintritt nur für Behinderte mit einem GdB 100; das trifft nicht automatisch für alle Rollifahrer zu. Es gibt allein in Deutschland viele Varianten der Vergünstigungen und deshalb ist man mit der Vorlage des Ausweises immer auf der richtigen Seite. Im Ausland gilt dies umso mehr; hier muss man dann allerdings darauf hoffen, dass der Ausweis auch (an)erkannt wird.
Beste Grüße aus der Region Hannover
(im Herzen immer Hannoveranerin)
Gabi
Norden - die Richtung stimmt!

5

Mittwoch, 12. Oktober 2011, 08:32

Die Sprüche kommen wenn man den Ausweis vorgelegt hat, das ist doch selbstverständlich, sonst kann es einen ja keiner Ansehen. Mit den Prozenten wissen wir und auch das oft erst ab 70% etc. zählt. Alles richtig und vielleicht sollten wir erwähnen das wir wissen wovon wir schreiben.
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